Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff, Berlin
Strafverteidigung Nebenklagevertretung

Nebenklagevertretung

Bei einer Nebenklagevertretung geht es darum, die Belange eines Opfers einer Straftat zu unterstützen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bereits im Strafverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Als Zeugenbeistand kann ein Anwalt z.B. bei polizeilichen oder staatsanwaltlichen Vernehmungen anwesend sein. Eine engagierte Vertretung der Interessen, sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung, ist oft die einzige Möglichkeit, die Mauer von Ignoranz und stillschweigender Zustimmung zu durchbrechen, denen sich Opfer etwa rassistischer, homophober oder polizeilicher Gewalt gegenübersehen.